Brandschutz Ost extern bestellter Brandschutzbeauftragter

Extern bestellter Brandschutzbeauftragter in Einrichtungen und Unternehmen

Als extern bestellter Brandschutzbeauftragter berate ich Sie sehr gern als Ihr Bestellter externer Brandschutzbeauftragter zu allen Fragen des Brandschutzes in Ihrem Unternehmen, so das Sie Ihren Verpflichtungen als Unternehmer nachkommen und Gesetzgeber, sowie Berufsgenossenschaften und Versicherer mit dem Brandschutz in Ihrem Unternehmen zufrieden sind.

Jedes Jahr verzeichnen Versicherer Milliardenschäden auf Grund von Sachschäden, oder dem Totalverlust von Industrieanlagen durch Brandereignisse.

Ein Brand kann sehr schnell zum Teil- oder Komplettverlust eines Unternehmens und somit zur Insolvenz führen, denn die Schadensregulierung durch den Versicherer hängt vom Ergebnis der Ursachenermittlung ab und das kann schon mal Monate dauern.

Auch wenn vom Gesetzgeber nicht unmittelbar gefordert, ist es dennoch sinnvoll sich in Fragen des Brandschutzes durch einen Fachmann beraten zu lassen.

Ein hoher Prozentsatz der Brände kann vermieden werden, wenn regelmäßige Brandschutzbegehungen, Unterweisungen, sowie Schulungen der Mitarbeiter stattfinden.

Ihre Vorteile

Unser Brandschutzbeauftragter….

  • befasst sich regelmäßig mit dem Thema betrieblicher Brandschutz

  • bildet sich regelmäßig im Brandschutz fort

  • lässt keine Betriebsblindheit aufkommen

  • passt die Leistungen Ihren unternehmerischen Vorgaben und Bedürfnissen an

Wir erstellen Ihnen ein Angebot für Einzelbegehungen, oder  als Jahresgesamtpreis in Quartalsabrechnung mit den wesentlichen zu erwartenden Leistungen.

Im Jahresgesamtpreis enthalten

Brandschutzbegehungen vierteljährlich ( ca. 2h bis 4h je nach Betriebsgröße)

  • Begehungsprotokoll je Brandschutzbegehung
  • Brandschutzunterweisung der Mitarbeiter (4 Termine in Verbindung mit der Brandschutzbegehung)
  • 5 Stunden Aktenarbeit im Brandschutzbüro
  • regelmäßiges Überarbeiten der vorhandenen Brandschutzordnung nach DIN 14096

Das NEU erstellen, der Brandschutzordnung ist sehr aufwändig, da jedes Gebäude, jede Nutzung eine andere ist. Bauliche und Nutzerspezifische Eigenheiten müssen in die Brandschutzordnung eingebracht werden, um nicht am Thema vorbei zureden.

Texte müssen gesetzeskonform und dem Objekt entsprechend erzeugt werden, daher sind die Kosten der Erarbeitung einer Erstanfertigung höher als die regelmäßig folgende Fortschreibung.

Eine Brandschutzordnung soll auch für dessen Leser ein Nachschlagewerk darstellen, so können viele Brandschutzfragen bereits mit dem lesen der Brandschutzordnung beantwortet werden und entlasten den Unternehmer

Dirk Schneider

Geschäftsführer und

Erster Hauptbrandmeister in der Feuerwehr Berlin,

Brandschutzbeauftragter

Ausbilder im vorbeugenden, sowie abwehrenden Brandschutz

Brandschutz Ost Evakuierungskonzept für Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser
Brandschutz Ost Feuerwehrlaufkarten erstellen nach DIN 14675

Feuerwehrlaufkarten

Feuerwehrlaufkarten sind wichtige Bestandteile innerhalb der Konzeption von Brandmeldeanlagen. Sie ermöglichen der Feuerwehr den ausgelösten Brandmelder im Objekt und damit den vermutlichen Brandherd schnellstmöglich aufzuspüren. Durch Übersichtspläne mit der Eintragung des kürzesten Laufwegs zur Brandmeldergruppe entfällt eine aufwändige Lageerkundung im Objekt.

Wird die Feuerwehr über eine Brandmeldeanlage alarmiert, kann sie anhand der Feuerwehrlaufkarte den Weg zum ausgelösten Brandmelder im Objekt finden. Der Beitrag erklärt, wann Feuerwehrlaufkarten erforderlich sind, und geht auf Inhalte und Ausführung von Feuerwehrlaufkarten nach DIN 14675 ein.

Feuerwehrlaufkarten sind wichtige Bestandteile innerhalb der Konzeption von Brandmeldeanlagen. Sie ermöglichen der Feuerwehr den ausgelösten Brandmelder im Objekt und damit den vermutlichen Brandherd schnellstmöglich aufzuspüren. Durch Übersichtspläne mit der Eintragung des kürzesten Laufwegs zur Brandmeldergruppe entfällt eine aufwändige Lageerkundung im Objekt.

Wann sind Feuerwehrlaufkarten erforderlich?

Feuerwehrlaufkarten sind in der Regel immer erforderlich, wenn aufgrund bauaufsichtlicher Anforderungen in einem Gebäude eine Brandmeldeanlage erforderlich ist.

Die Planung und Konzeption von Brandmeldeanlagen richtet sich u.a. nach der DIN 14675-1:2020-01 "Brandmeldeanlagen – Teil 1: Aufbau und Betrieb". Gemäß Abschnitt 10 dieser Norm ist der Auftraggeber oder der Betreiber der Brandmeldeanlage für die Aktualisierung und Vollständigkeit der Feuerwehrlaufkarten verantwortlich.

Von Seiten der Brandschutzdienststellen und damit im Baugenehmigungsverfahren wird grundsätzlich im Rahmen der Forderung nach einer Brandmeldeanlage auch die Forderung nach Feuerwehrlaufkarten gestellt.

Die Anzeigen zur Lokalisierung der Brandmeldung an der Brandmeldeanlage müssen schnell, leicht und eindeutig mit der örtlichen Position jedes ausgelösten Brandmelders sowie jedes ausgelösten Löschbereichs ortsfester Löschanlagen in Verbindung zu bringen sein. Dazu ist entsprechend der DIN 14675 je Meldergruppe mindestens eine Feuerwehrlaufkarte bereitzuhalten.

Brandschutz Ost Erstellung Feuerwehrplan nach DIN 14095

Feuerwehrplan nach DIN 14095: Inhalte und grafische Anforderungen

Feuerwehrpläne dienen den Einsatzkräften der Feuerwehr zur Einsatzvorbereitung und Einsatzdurchführung. Sie sind ein wichtiges Element des organisatorischen Brandschutzes, erfüllen ihren Zweck aber nur, wenn Brandschutzverantwortliche sie richtig erstellen und immer auf dem aktuellen Stand halten. Die Norm DIN 14095 stellt folgende Anforderungen an die Erstellung von Feuerwehrplänen für bauliche Anlagen.
Inhalte der einzelnen Teile von Feuerwehrplänen
Die DIN 14095 „Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen“ enthält genaue Anforderungen über die Inhalte, die farbliche und grafische Gestaltung der einzelnen Pläne sowie über den Umfang des textlichen Erläuterungsberichts. Wird ein Feuerwehrplan gefordert, ist der Betreiber einer baulichen Anlage verpflichtet, diesen zu erstellen und an die zuständige(n) Feuerwehr(en) zu übermitteln. Ergeben sich Änderungen am Gebäude ist der Feuerwehrplan zügig zu aktualisieren und an die Einsatzkräfte weiterzuleiten.
Grundsätzlich besteht ein Feuerwehrplan aus mehreren Teilen:

1. Allgemeine Objektinformationen
Dieser Teil des Feuerwehrplans muss allgemeine Informationen zum Gebäude wiedergeben. Dies sind insbesondere:
• Objektbezeichnung, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefonnummern
• Inhaltsverzeichnis
• Planstand und Aktualisierungsverzeichnis
• Art der Nutzung
• evtl. Zusatzangaben zu betrieblichen Besonderheiten

2. Übersichtsplan
Im Übersichtsplan muss der Einsatzleiter der Feuerwehr folgende Informationen herauslesen können:
• Lage der Gebäude sowie Anlagen- und Lagerflächen auf dem Grundstück
• interne Bezeichnungen für einzelne Betriebsteile
• angrenzende Straßen mit Namen
• räumliche Beziehung zur Nachbarschaft
• Anbindung an öffentliche Verkehrsflächen
• Anzahl der Geschosse oberhalb und ggf. auch unterhalb der Erdgleiche
• Aufstell- und Bewegungsflächen für die Feuerwehr nach DIN 14090
• vorhandene Löschwasserentnahmemöglichkeiten sowie deren Leistungs- und Fassungsvermögen
• Hauptschieber für Gas, Wasser und Strom
• Angaben zu freiliegenden Rohrleitungen, Rohrbrücken oder elektrischen Freileitungen
• Transformatoren oder Übergabestationen auf dem Gelände
• Angaben zu ggf. vorhandenen nicht befahrbaren Flächen auf dem Gelände
• Brandschutzwände
• Blitzleuchten zum schnellen Auffinden der Brandmeldezentrale
• Löschwasserrückhaltebecken
• Sammelstelle(n)
• Bereiche mit besonderen Gefahren

3. Geschosspläne
Für jedes einzelne Geschoss ist ein gesonderter Geschossplan mit folgenden Angaben vorzuhalten:
• Bezeichnung der einzelnen Geschosse
• Raumnutzung der einzelnen Räume
• Brandwände und sonstige raumabschließende Wände
• Brandschutztüren und -tore
• Öffnungen ohne Feuerschutzabschlüsse in Decken und Wänden
• einzelne Raumzugänge und -ausgänge
• Treppenräume mit Bezeichnung sowie Laufrichtung der Treppe
• ggf. Angriffs- und Rettungswege
• Aufzüge bzw. Förderanlagen sowie ggf. Feuerwehraufzüge
• ggf. nicht begehbare Flächen
• Bedienstellen für brandschutz- bzw. betriebstechnische Anlagen
• Steigleitungen
• ortsfeste bzw. teilbewegliche Löschanlagen
• Räume, in denen bestimmte Löschmittel nicht angewendet werden dürfen
• Lagerung von Druckgasbehältern bzw. sonstigen Druckbehältern, einschließlich der vorhandenen Mengen
• Lagerung gefährlicher Stoffe, einschließlich der vorhandenen Mengen
• Räume für die Haustechnik, einschließlich der Absperrmöglichkeiten

4. Sonderpläne
Je nach Örtlichkeit kann es erforderlich sein, Sonderpläne zum besseren Verständnis zu erstellen. Sonderpläne können gemäß DIN 14095 folgende sein:
• Umgebungspläne (für den Fall, dass aus Platzgründen die Informationsmöglichkeiten im Übersichtsplan nicht ausreichen)
• Detailpläne (für den Fall, dass Betriebsbereiche stark untergliedert sind und/oder besondere Gefahrenpunkte bestehen, die sich im Geschossplan nicht darstellen lassen)
• Abwasserpläne (für den Fall, dass baurechtlich eine Löschwasserrückhaltung gefordert wurde)

Brandschutz Ost Erstellung Feuerwehrplan nach DIN 14095

Erstellung von Feuerwehrplänen nach DIN 14095

Brandschutz Ost Erstellung der Fluchtpläne und Rettungspläne nach DIN ISO 23601

Flucht- und Rettungspläne erstellen

Der Arbeitgeber bzw. Betreiber eines Gebäudes bzw. einer Arbeitsstätte ist gesetzlich verpflichtet, "im Gefahrfall die schnelle Flucht und Rettung aller im Gebäude/ in der Arbeitsstätte befindlichen Personen zu gewährleisten".

Die selbstständige Flucht dieser Personen ist nicht Aufgabe der Feuerwehr und käme, wie immer wieder Beispiele zeigen, auch oft zu spät, da sich das Feuer und vor allem der Brandrauch schon wenige Minuten nach Brandausbruch gefährlich ausgebreitet haben.

Zur Organisation dieser Flucht im Gefahrfall hat der Arbeitgeber/ Betreiber neben anderen Organisationsaufgaben, wie das Ausbilden der Brandschutzhelfer DGUV I 2050-23, das Alarmieren und Evakuieren DGUV I 205-033 auch die Aufstellung von Flucht- und Rettungsplänen zu gewährleisten.

Gesetzliche Vorgaben
Nach § 4 Absatz 4 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber einen Flucht- und Rettungsplan aufzustellen, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung der Arbeitsstätte dies erfordern. Der Plan ist an geeigneten Stellen in der Arbeitsstätte auszulegen oder auszuhängen. In angemessenen Zeitabständen ist entsprechend diesem Plan zu üben.
Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere die ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge". Die Regelungen zum Flucht- und Rettungsplan finden sich in Abschnitt 10. Dort ist Folgendes nachzulesen:
Auch im Landesbaurecht, sowie auf Anweisung von Behörden können Flucht- und Rettungspläne erforderlich werden.

Unsere Leistung
Wir erstellen Flucht- und Rettungspläne für Ihre Einrichtung/ Unternehmen
• Format DIN A3
• nach DIN 7010
• nach DIN ISO 23601-12/2010
• nach Arbeitsstättenrichtlinie ASR A1.3-02/13
• nach BauO Berlin -09.2005 /07.2011

Anfertigung der Grundrisszeichnungen nach DIN, entsprechend vorliegenden aussagefähigen Grundrisse- und Lageplänen (bei schlecht verwertbaren Grundrissplänen und höherem Aufwand Preis nach vorheriger Absprache)

• Verhalten bei Unfällen
• Verhaltensregeln im Brandfall
• Darstellung im Übersichtsplan mit Sammelplätzen
• einschl. Abstimmung und Korrekturvorlage
• Ausgabe in PDF
• ohne Rahmen / Wandhalterung
• ohne Montage