Brandschutz Ost Wir erstellen die Brandschutzordnung nach DIN 14096 in den Teilen A; B; C

Erstellen und überarbeiten der Brandschutzordnungen

Brandschutz Ost Evakuierungskonzept für Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser

Evakuierungskonzepte für Pflegeeinrichtungen

Brandschutz Ost Feuerwehrlaufkarten erstellen nach DIN 14675

Feuerwehrlaufkarten nach DIN 14675

Feuerwehrlaufkarten

Feuerwehrlaufkarten sind wichtige Bestandteile innerhalb der Konzeption von Brandmeldeanlagen. Sie ermöglichen der Feuerwehr den ausgelösten Brandmelder im Objekt und damit den vermutlichen Brandherd schnellstmöglich aufzuspüren. Durch Übersichtspläne mit der Eintragung des kürzesten Laufwegs zur Brandmeldergruppe entfällt eine aufwändige Lageerkundung im Objekt.

Wird die Feuerwehr über eine Brandmeldeanlage alarmiert, kann sie anhand der Feuerwehrlaufkarte den Weg zum ausgelösten Brandmelder im Objekt finden. Der Beitrag erklärt, wann Feuerwehrlaufkarten erforderlich sind, und geht auf Inhalte und Ausführung von Feuerwehrlaufkarten nach DIN 14675 ein.

Feuerwehrlaufkarten sind wichtige Bestandteile innerhalb der Konzeption von Brandmeldeanlagen. Sie ermöglichen der Feuerwehr den ausgelösten Brandmelder im Objekt und damit den vermutlichen Brandherd schnellstmöglich aufzuspüren. Durch Übersichtspläne mit der Eintragung des kürzesten Laufwegs zur Brandmeldergruppe entfällt eine aufwändige Lageerkundung im Objekt.

Wann sind Feuerwehrlaufkarten erforderlich?

Feuerwehrlaufkarten sind in der Regel immer erforderlich, wenn aufgrund bauaufsichtlicher Anforderungen in einem Gebäude eine Brandmeldeanlage erforderlich ist.

Die Planung und Konzeption von Brandmeldeanlagen richtet sich u.a. nach der DIN 14675-1:2020-01 "Brandmeldeanlagen – Teil 1: Aufbau und Betrieb". Gemäß Abschnitt 10 dieser Norm ist der Auftraggeber oder der Betreiber der Brandmeldeanlage für die Aktualisierung und Vollständigkeit der Feuerwehrlaufkarten verantwortlich.

Von Seiten der Brandschutzdienststellen und damit im Baugenehmigungsverfahren wird grundsätzlich im Rahmen der Forderung nach einer Brandmeldeanlage auch die Forderung nach Feuerwehrlaufkarten gestellt.

Die Anzeigen zur Lokalisierung der Brandmeldung an der Brandmeldeanlage müssen schnell, leicht und eindeutig mit der örtlichen Position jedes ausgelösten Brandmelders sowie jedes ausgelösten Löschbereichs ortsfester Löschanlagen in Verbindung zu bringen sein. Dazu ist entsprechend der DIN 14675 je Meldergruppe mindestens eine Feuerwehrlaufkarte bereitzuhalten.

Brandschutz Ost Erstellung Feuerwehrplan nach DIN 14095

Feuerwehrplan

Feuerwehrplan nach DIN 14095: Inhalte und grafische Anforderungen

Feuerwehrpläne dienen den Einsatzkräften der Feuerwehr zur Einsatzvorbereitung und Einsatzdurchführung. Sie sind ein wichtiges Element des organisatorischen Brandschutzes, erfüllen ihren Zweck aber nur, wenn Brandschutzverantwortliche sie richtig erstellen und immer auf dem aktuellen Stand halten. Die Norm DIN 14095 stellt folgende Anforderungen an die Erstellung von Feuerwehrplänen für bauliche Anlagen.
Inhalte der einzelnen Teile von Feuerwehrplänen
Die DIN 14095 „Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen“ enthält genaue Anforderungen über die Inhalte, die farbliche und grafische Gestaltung der einzelnen Pläne sowie über den Umfang des textlichen Erläuterungsberichts. Wird ein Feuerwehrplan gefordert, ist der Betreiber einer baulichen Anlage verpflichtet, diesen zu erstellen und an die zuständige(n) Feuerwehr(en) zu übermitteln. Ergeben sich Änderungen am Gebäude ist der Feuerwehrplan zügig zu aktualisieren und an die Einsatzkräfte weiterzuleiten.
Grundsätzlich besteht ein Feuerwehrplan aus mehreren Teilen:

1. Allgemeine Objektinformationen
Dieser Teil des Feuerwehrplans muss allgemeine Informationen zum Gebäude wiedergeben. Dies sind insbesondere:
• Objektbezeichnung, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefonnummern
• Inhaltsverzeichnis
• Planstand und Aktualisierungsverzeichnis
• Art der Nutzung
• evtl. Zusatzangaben zu betrieblichen Besonderheiten

2. Übersichtsplan
Im Übersichtsplan muss der Einsatzleiter der Feuerwehr folgende Informationen herauslesen können:
• Lage der Gebäude sowie Anlagen- und Lagerflächen auf dem Grundstück
• interne Bezeichnungen für einzelne Betriebsteile
• angrenzende Straßen mit Namen
• räumliche Beziehung zur Nachbarschaft
• Anbindung an öffentliche Verkehrsflächen
• Anzahl der Geschosse oberhalb und ggf. auch unterhalb der Erdgleiche
• Aufstell- und Bewegungsflächen für die Feuerwehr nach DIN 14090
• vorhandene Löschwasserentnahmemöglichkeiten sowie deren Leistungs- und Fassungsvermögen
• Hauptschieber für Gas, Wasser und Strom
• Angaben zu freiliegenden Rohrleitungen, Rohrbrücken oder elektrischen Freileitungen
• Transformatoren oder Übergabestationen auf dem Gelände
• Angaben zu ggf. vorhandenen nicht befahrbaren Flächen auf dem Gelände
• Brandschutzwände
• Blitzleuchten zum schnellen Auffinden der Brandmeldezentrale
• Löschwasserrückhaltebecken
• Sammelstelle(n)
• Bereiche mit besonderen Gefahren

3. Geschosspläne
Für jedes einzelne Geschoss ist ein gesonderter Geschossplan mit folgenden Angaben vorzuhalten:
• Bezeichnung der einzelnen Geschosse
• Raumnutzung der einzelnen Räume
• Brandwände und sonstige raumabschließende Wände
• Brandschutztüren und -tore
• Öffnungen ohne Feuerschutzabschlüsse in Decken und Wänden
• einzelne Raumzugänge und -ausgänge
• Treppenräume mit Bezeichnung sowie Laufrichtung der Treppe
• ggf. Angriffs- und Rettungswege
• Aufzüge bzw. Förderanlagen sowie ggf. Feuerwehraufzüge
• ggf. nicht begehbare Flächen
• Bedienstellen für brandschutz- bzw. betriebstechnische Anlagen
• Steigleitungen
• ortsfeste bzw. teilbewegliche Löschanlagen
• Räume, in denen bestimmte Löschmittel nicht angewendet werden dürfen
• Lagerung von Druckgasbehältern bzw. sonstigen Druckbehältern, einschließlich der vorhandenen Mengen
• Lagerung gefährlicher Stoffe, einschließlich der vorhandenen Mengen
• Räume für die Haustechnik, einschließlich der Absperrmöglichkeiten

4. Sonderpläne
Je nach Örtlichkeit kann es erforderlich sein, Sonderpläne zum besseren Verständnis zu erstellen. Sonderpläne können gemäß DIN 14095 folgende sein:
• Umgebungspläne (für den Fall, dass aus Platzgründen die Informationsmöglichkeiten im Übersichtsplan nicht ausreichen)
• Detailpläne (für den Fall, dass Betriebsbereiche stark untergliedert sind und/oder besondere Gefahrenpunkte bestehen, die sich im Geschossplan nicht darstellen lassen)
• Abwasserpläne (für den Fall, dass baurechtlich eine Löschwasserrückhaltung gefordert wurde)

Brandschutz Ost Erstellung Feuerwehrplan nach DIN 14095

Erstellung von Feuerwehrplänen nach DIN 14095

Brandschutz Ost Erstellung der Fluchtpläne und Rettungspläne nach DIN ISO 23601

Flucht- und Rettungspläne nach DIN ISO 23601 – Sicherheit für Ihr Unternehmen

Unsere Leistungen rund um Sicherheitspläne

Flucht- und Rettungspläne nach DIN ISO 23601 – Sicherheit für Ihr Unternehmen

Flucht- und Rettungspläne sind unverzichtbar für die Sicherheit in Ihrem Unternehmen, Ihrer Pflegeeinrichtung oder Ihrem Krankenhaus. Sie gewährleisten, dass im Notfall alle Personen schnell und sicher den Weg ins Freie finden. Als Arbeitgeber oder Betreiber eines Gebäudes sind Sie gesetzlich verpflichtet, solche Pläne bereitzustellen, um eine sichere Evakuierung zu ermöglichen. Unsere professionell erstellten Flucht- und Rettungspläne erfüllen alle gesetzlichen Anforderungen und bieten klare Orientierung im Ernstfall.

Warum Sie auf professionelle Evakuierungspläne setzen sollten

Fluchtpläne retten Leben, denn sie zeigen im Notfall den sichersten Weg ins Freie und markieren Sammelplätze. So können Personen gezielt geleitet werden, und Panik wird vermieden. Zudem sind Notausgänge, Feuerlöscher und Erste-Hilfe-Stationen deutlich gekennzeichnet. Damit Sie sicher sein können, dass Ihre Pläne den Anforderungen entsprechen, passen wir sie individuell an Ihr Unternehmen, Krankenhaus oder Ihre Pflegeeinrichtung an.

Normen und gesetzliche Anforderungen

Flucht- und Rettungspläne sind nicht nur sinnvoll, sondern auch gesetzlich vorgeschrieben. Nach § 4 Absatz 4 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) sind Arbeitgeber verpflichtet, solche Pläne zu erstellen, wenn die Lage, Ausdehnung und Nutzung der Arbeitsstätte es erfordern. Zusätzlich konkretisieren die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), insbesondere die ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge", die Anforderungen. Auch im Landesbaurecht oder auf behördliche Anweisung können Fluchtpläne erforderlich sein.

Unsere Leistungen rund um Sicherheitspläne

Wir erstellen Flucht- und Rettungspläne, die den geltenden Normen entsprechen. Dabei bieten wir Ihnen:

✅ Erstellung nach DIN ISO 23601 und DIN 7010.
✅ Berücksichtigung der ASR A1.3 und ASR A2.3.
✅ Anfertigung auf Basis bestehender Grundrisszeichnungen im Format DIN A3.
✅ Klare Verhaltensanweisungen im Brandfall und bei Unfällen.
✅ Übersichtliche Darstellung mit Sammelplätzen.
✅ Digitale Ausgabe als PDF für einfache Verteilung.

Sicherheitsmanagement im Unternehmen verbessern

Mit professionellen Fluchtplänen sorgen Sie nicht nur für gesetzliche Konformität, sondern erhöhen auch die Sicherheit Ihrer Beschäftigten und Besucher. Denn durch klare Anweisungen und eine übersichtliche Darstellung der Rettungswege wird eine sichere und strukturierte Evakuierung im Ernstfall ermöglicht.

Jetzt beraten lassen und Sicherheit optimieren

Setzen Sie auf fachkundige Unterstützung und lassen Sie sich bei der Erstellung Ihrer Flucht- und Rettungspläne professionell begleiten. Denn wir übernehmen die Planung, Erstellung und Anpassung individuell nach Ihren Anforderungen.