Extern bestellter Brandschutzbeauftragter in Einrichtungen und Unternehmen
Als extern bestellter Brandschutzbeauftragter berate ich Sie sehr gern als Ihr Bestellter externer Brandschutzbeauftragter zu allen Fragen des Brandschutzes in Ihrem Unternehmen, so das Sie Ihren Verpflichtungen als Unternehmer nachkommen und Gesetzgeber, sowie Berufsgenossenschaften und Versicherer mit dem Brandschutz in Ihrem Unternehmen zufrieden sind.
Jedes Jahr verzeichnen Versicherer Milliardenschäden auf Grund von Sachschäden, oder dem Totalverlust von Industrieanlagen durch Brandereignisse.
Ein Brand kann sehr schnell zum Teil- oder Komplettverlust eines Unternehmens und somit zur Insolvenz führen, denn die Schadensregulierung durch den Versicherer hängt vom Ergebnis der Ursachenermittlung ab und das kann schon mal Monate dauern.
Auch wenn vom Gesetzgeber nicht unmittelbar gefordert, ist es dennoch sinnvoll sich in Fragen des Brandschutzes durch einen Fachmann beraten zu lassen.
Ein hoher Prozentsatz der Brände kann vermieden werden, wenn regelmäßige Brandschutzbegehungen, Unterweisungen, sowie Schulungen der Mitarbeiter stattfinden.
Ihre Vorteile
Unser Brandschutzbeauftragter….
-
befasst sich regelmäßig mit dem Thema betrieblicher Brandschutz
-
bildet sich regelmäßig im Brandschutz fort
-
lässt keine Betriebsblindheit aufkommen
-
passt die Leistungen Ihren unternehmerischen Vorgaben und Bedürfnissen an
Wir erstellen Ihnen ein Angebot für Einzelbegehungen, oder als Jahresgesamtpreis in Quartalsabrechnung mit den wesentlichen zu erwartenden Leistungen.
Im Jahresgesamtpreis enthalten
Brandschutzbegehungen vierteljährlich ( ca. 2h bis 4h je nach Betriebsgröße)
- Begehungsprotokoll je Brandschutzbegehung
- Brandschutzunterweisung der Mitarbeiter (4 Termine in Verbindung mit der Brandschutzbegehung)
- 5 Stunden Aktenarbeit im Brandschutzbüro
- regelmäßiges Überarbeiten der vorhandenen Brandschutzordnung nach DIN 14096
Das NEU erstellen, der Brandschutzordnung ist sehr aufwändig, da jedes Gebäude, jede Nutzung eine andere ist. Bauliche und Nutzerspezifische Eigenheiten müssen in die Brandschutzordnung eingebracht werden, um nicht am Thema vorbei zureden.
Texte müssen gesetzeskonform und dem Objekt entsprechend erzeugt werden, daher sind die Kosten der Erarbeitung einer Erstanfertigung höher als die regelmäßig folgende Fortschreibung.
Eine Brandschutzordnung soll auch für dessen Leser ein Nachschlagewerk darstellen, so können viele Brandschutzfragen bereits mit dem lesen der Brandschutzordnung beantwortet werden und entlasten den Unternehmer
Dirk Schneider
Geschäftsführer und
Erster Hauptbrandmeister in der Feuerwehr Berlin,
Brandschutzbeauftragter
Ausbilder im vorbeugenden, sowie abwehrenden Brandschutz