• Brandschutz Ost
Ausbildung der Brandschutzhelfer nach DGUV I205-023

Ausbildung der Brandschutzhelfer nach DGUV I205-023

Die Notwendigkeit von Brandschutzhelfern in Betrieben ergibt sich unter anderem aus diesen Rechtsgrundlagen:
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): §10 Abs.2 "Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen"
Unfallverhütungsvorschrift: "Grundsätze der Prävention"DGUV A1 § 22 Abs. 2 "Notfallmaßnahmen"
Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR): ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände" Abschnitt 6.2 "Brandschutzhelfer"

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Ausbildung zum Brandschutzhelfer Inhalte DGUV I 205-023 Evakuierungshelfer im Pflegebereich

Ausbildung zum Brandschutzhelfer Inhalte DGUV I 205-023 Evakuierungshelfer im Pflegebereich

Neben den üblichen gesetzlichen Verpflichtungen in Fragen Brandschutzhelfer (DGUV I205-023) ist es gerade in Pflegeeinrichtungen lebenswichtig weitere Schutzmaßnahmen betreffend der Untergebrachten Personen zu ergreifen. So müssen schlüssige Konzepte zur Evakuierung vorliegen und geschult werden. Eine Hilfe ist ein Evakuierungstuch mit dem pflegebedürftige Personen schnell in Sicherheit gebracht werden können.

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Extern bestellter Brandschutzbeauftragter für Industrie, Handwerk und Pflege

Extern bestellter Brandschutzbeauftragter für Industrie, Handwerk und Pflege

Ausführung der Aufgaben des externen Brandschutzbeauftragten
Externer Brandschutzbeauftragter für Ihr Unternehmen.
Ein hoher Prozentsatz der Brände kann vermieden werden, wenn regelmäßige Brandschutzbegehungen, Unterweisungen, sowie Schulungen der Mitarbeiter stattfinden.
Ich biete Ihnen die Leistungen des externen Brandschutzbeauftragten.

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