Professionelle Brandschutzhelfer Ausbildung und Brandschutzberatung
Eine professionelle Brandschutzhelfer Schulung ist ein wichtiger Bestandteil des betrieblichen Brandschutzes, da sie Unternehmen dabei unterstützt, Risiken zu minimieren und zugleich gesetzliche Vorgaben einzuhalten. BELGORA BRANDSCHUTZ begleitet Unternehmen bei der Ausbildung von Brandschutzhelfern nach DGUV Information 205-023, weil diese Qualifikation eine zentrale Rolle im betrieblichen Sicherheitskonzept spielt und gleichzeitig klare sowie verlässliche Handlungsabläufe ermöglicht.
Die Grundlage dafür bildet die DGUV Information 205-023, die Inhalte, Umfang und Anforderungen eindeutig beschreibt:
https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/3646
Durch unsere langjährige Erfahrung als externer Brandschutzbeauftragter sowie durch fundierte Feuerwehrpraxis stellen wir sicher, dass Brandschutzhelfer gemäß DGUV nicht nur theoretisch geschult werden, sondern auch im Ernstfall sicher handeln können. Dadurch entstehen klare Abläufe, während gleichzeitig die Sicherheit im Betrieb steigt und Risiken frühzeitig erkannt werden.
Der betriebliche Brandschutzhelfer nach DGUV und ASR A2.2
Ein gut ausgebildeter betrieblicher Brandschutzhelfer ist für die Sicherheit im Unternehmen unverzichtbar, weil er im Brandfall schnell reagieren und richtig handeln kann. Die Ausbildung erfolgt als Brandschutzhelfer nach ASR A2.2, sodass sowohl rechtliche als auch praktische Anforderungen erfüllt werden und der betriebliche Brandschutz verlässlich organisiert ist.
Die ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ legt fest, wie viele Brandschutzhelfer erforderlich sind und welche Aufgaben sie übernehmen müssen:
https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/ASR/ASR-A2-2.html
Häufig wird der Brandschutzhelfer auch als Feuerlöschhelfer bezeichnet, da der sichere Umgang mit Feuerlöschern ein fester Bestandteil der Ausbildung ist und regelmäßig geübt wird. Gleichzeitig unterstützen diese geschulten Personen die Evakuierung, wobei sie helfen, Schäden zu begrenzen und Ruhe in kritischen Situationen zu bewahren.
Rechtliche Grundlagen der Brandschutzhelferausbildung
Die Ausbildung von Brandschutzhelfern gemäß DGUV basiert auf klaren gesetzlichen Vorgaben, die von Arbeitgebern einzuhalten sind, damit Sicherheit dauerhaft gewährleistet bleibt. Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Arbeitgeber dazu, Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten sowie zur Brandvermeidung umzusetzen:
https://www.gesetze-im-internet.de/arbschg/
Ergänzend regelt die Arbeitsstättenverordnung die Organisation von Brandbekämpfung und Evakuierung im Betrieb, damit im Ernstfall klare Abläufe bestehen und Zuständigkeiten eindeutig geregelt sind:
https://www.gesetze-im-internet.de/arbst_ttv/
In der Praxis bedeutet dies, dass ein DGUV Brandschutzhelfer nicht nur benannt wird, sondern auch regelmäßig unterwiesen und geschult werden muss, damit die Einsatzfähigkeit jederzeit erhalten bleibt.
Aufgaben eines DGUV Brandschutzhelfers
Die Aufgaben eines Brandschutzhelfers nach DGUV Information 205-023 umfassen sowohl vorbeugende Tätigkeiten als auch konkrete Maßnahmen im Brandfall, sodass Sicherheit bereits im Arbeitsalltag beginnt. Während der Ausbildung lernen die Teilnehmenden unter anderem,
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Entstehungsbrände sicher zu bekämpfen, damit Schäden begrenzt werden
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Alarme auszulösen und relevante Informationen weiterzugeben, sodass andere reagieren können
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bei der Räumung von Gebäuden zu unterstützen, während Ruhe bewahrt wird
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besonnen zu handeln, weil Panik zusätzliche Gefahren verursachen kann
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die Feuerwehr einzuweisen und bei Bedarf zu unterstützen
Durch diese praxisorientierte Ausbildung können betriebliche Brandschutzhelfer ihre Aufgaben sicher und zuverlässig wahrnehmen, sodass im Ernstfall klare Abläufe bestehen.
Inhalte der Schulung für Brandschutzhelfer gemäß DGUV
Die Schulung für Brandschutzhelfer nach ASR A2.2 und DGUV umfasst alle wesentlichen Themen des betrieblichen Brandschutzes, sodass Theorie und Praxis sinnvoll miteinander verbunden sind. Dazu gehören unter anderem die Brandschutzordnung nach DIN 14096 sowie Flucht- und Rettungspläne, da diese im Notfall eine wichtige Orientierung bieten:
https://www.beuth.de/de/norm/din-14096/316652408
Weitere Inhalte sind das richtige Verhalten bei kleinen Bränden und die Alarmierung sowie eine klare Kommunikation im Notfall, sodass Personen geschützt und Abläufe eingehalten werden können. Außerdem lernen die Teilnehmenden, Brandgefahren im Arbeitsalltag frühzeitig zu erkennen und zu melden, wodurch Risiken reduziert werden.
Ausbildung nach DGUV Information 205-023 und ASR A2.2
Unsere Ausbildung orientiert sich konsequent an den Vorgaben der DGUV Information 205-023 sowie der ASR A2.2, während Theorie und Praxis sinnvoll miteinander kombiniert werden. Dadurch können Brandschutzhelfer gemäß DGUV im Ernstfall ruhig, sicher und richtig handeln, sodass Schäden begrenzt und Menschen geschützt werden. Gleichzeitig ist die Ausbildung rechtssicher aufgebaut und auf die Anforderungen Ihres Betriebs abgestimmt.
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Erhöhen Sie die Sicherheit in Ihrem Unternehmen und erfüllen Sie gleichzeitig Ihre Pflichten als Arbeitgeber, indem Sie auf eine fundierte Ausbildung setzen. Gemeinsam entwickeln wir ein Schulungskonzept, das zu Ihrem Betrieb passt und langfristig Wirkung zeigt, sodass Sicherheit und Organisation dauerhaft gewährleistet sind.
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