Während unserer Kurse halten wir die Arbeitsschutzstandards und Hygieneregeln ein. Brandschutzhelfer – Ausbildung & Evakuierungshelfer – Ausbildung und Befähigung nach DGUV I 205-023; § 10 ArbSchG, ASR A2.2; DGUV V1 Inhouse-Schulung Bundesweiter Einsatz.
96,7% aller Brände in Arbeitsstätten können durch Beschäftigte gelöscht werden. Somit handelte es sich vorrangig um Entstehungsbrände. Daher macht es Sinn Beschäftigte zu Brandschutzhelfende auszubilden. Hier ist darauf zu achten das neben der theoretischen Schulung ein praktisches Feuerlöschtraining anschließt.
Neben der möglichen Bekämpfung von Klein- und Entstehungsbränden sorgen ausgebildete Brandschutzhelfer durch gelebten Brandschutz für mehr Sicherheit im Unternehmen, vermeiden hierdurch Brände und somit Versicherungsschäden.
Die Ausbildung der Brandschutzhelfenden entspricht den Vorgaben der DGUV Information 205-023 und findet als Inhouse-Schulung in Ihrem Unternehmen statt.
In unserer Ausbildung werden auch Maßnahmen der Evakuierung einbezogen. Jedoch ist zu beachten das jeder Beschäftigte in der Lage sein sollte eine Evakuierung zu veranlassen,
Eine Brandschutzhelferausbildung ist Bundesweit möglich.
Unser Wissen fliest in Ihre Betriebssicherheit ein.
Mehr Sicherheit durch geschulte Brandschutzhelfer....