Ausbildung der Brandschutzhelfer nach DGUV I205-023
Die Notwendigkeit von Brandschutzhelfern in Betrieben ergibt sich unter anderem aus diesen Rechtsgrundlagen:
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): §10 Abs.2 "Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen"
Unfallverhütungsvorschrift: "Grundsätze der Prävention"DGUV A1 § 22 Abs. 2 "Notfallmaßnahmen"
Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR): ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände" Abschnitt 6.2 "Brandschutzhelfer"