Professionelle Brandschutzhelferschulung und Brandschutzberatung
Eine Brandschutzhelferschulung nach DGUV 205-023 ist ein wichtiger Teil des betrieblichen Brandschutzes, weil sie Unternehmen hilft, Gefahren zu verringern und gleichzeitig gesetzliche Vorgaben einzuhalten. BELGORA BRANDSCHUTZ unterstützt Betriebe bei der Ausbildung von Brandschutzhelfern nach DGUV Information 205-023, damit Sicherheit im Unternehmen gestärkt wird und klare Abläufe im Ernstfall entstehen.
Die Grundlage bildet die DGUV Information 205-023, denn sie beschreibt Inhalte, Umfang sowie Anforderungen eindeutig:
https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/3646
Durch unsere langjährige Tätigkeit als externer Brandschutzbeauftragter sowie durch unsere Erfahrung aus der Feuerwehr stellen wir sicher, dass Brandschutzhelfer nicht nur theoretisches Wissen erhalten, sondern auch praktische Übungen durchführen, sodass sie im Notfall ruhig und sicher handeln können. Dadurch entstehen klare Abläufe, während gleichzeitig die Sicherheit im Betrieb steigt und Risiken früh erkannt werden.
Der betriebliche Brandschutzhelfer nach DGUV und ASR A2.2
Ein gut ausgebildeter Brandschutzhelfer ist für die Sicherheit im Unternehmen wichtig, weil er im Brandfall schnell reagieren und richtig handeln kann. Die Brandschutzhelferschulung erfolgt nach ASR A2.2, sodass sowohl rechtliche Vorgaben erfüllt werden als auch praktische Anforderungen berücksichtigt sind und der Brandschutz verlässlich organisiert wird.
Die ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ legt fest, wie viele Brandschutzhelfer erforderlich sind und welche Aufgaben sie übernehmen müssen:
https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/ASR/ASR-A2-2.html
Häufig wird der Brandschutzhelfer auch Feuerlöschhelfer genannt, weil der sichere Umgang mit Feuerlöschern ein fester Bestandteil der Ausbildung ist und regelmäßig geübt wird. Gleichzeitig unterstützen diese Personen die Evakuierung, wobei sie helfen, Schäden zu begrenzen und Ruhe in kritischen Situationen zu bewahren.
Rechtliche Grundlagen der Brandschutzhelferausbildung
Die Brandschutzhelferschulung nach DGUV basiert auf klaren gesetzlichen Vorgaben, die Arbeitgeber einhalten müssen, damit die Sicherheit dauerhaft gewährleistet bleibt. Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Arbeitgeber dazu, Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten sowie zur Brandvermeidung umzusetzen:
https://www.gesetze-im-internet.de/arbschg/
Ergänzend regelt die Arbeitsstättenverordnung die Organisation von Brandbekämpfung und Evakuierung im Betrieb, sodass im Ernstfall klare Zuständigkeiten bestehen und Abläufe geregelt sind:
https://www.gesetze-im-internet.de/arbst_ttv/
In der Praxis bedeutet das, dass ein DGUV Brandschutzhelfer nicht nur benannt wird, sondern auch regelmäßig unterwiesen und geschult werden muss, damit die Einsatzfähigkeit erhalten bleibt.
Aufgaben eines DGUV Brandschutzhelfers
Die Aufgaben umfassen sowohl vorbeugende Maßnahmen als auch konkrete Tätigkeiten im Brandfall, sodass Sicherheit bereits im Arbeitsalltag beginnt. Während der Ausbildung lernen die Teilnehmenden unter anderem, Entstehungsbrände sicher zu bekämpfen, damit Schäden begrenzt werden, Alarm auszulösen und Informationen weiterzugeben, sodass andere reagieren können, bei der Räumung zu unterstützen und dabei Ruhe zu bewahren sowie besonnen zu handeln, weil Panik zusätzliche Gefahren verursachen kann. Außerdem lernen sie, die Feuerwehr einzuweisen und bei Bedarf zu unterstützen.
Durch diese praxisnahe Ausbildung können Brandschutzhelfer ihre Aufgaben sicher wahrnehmen, wodurch im Ernstfall klare Abläufe entstehen und Schäden reduziert werden.
Inhalte der Schulung für Brandschutzhelfer gemäß DGUV
Die Schulung nach ASR A2.2 und DGUV verbindet Theorie und Praxis, sodass alle wichtigen Themen verständlich vermittelt werden. Dazu gehören die Brandschutzordnung nach DIN 14096 sowie Flucht- und Rettungspläne, da sie im Notfall Orientierung geben.
Weitere Inhalte sind das richtige Verhalten bei kleinen Bränden sowie die Alarmierung und klare Kommunikation im Notfall, damit Personen geschützt werden und Abläufe eingehalten werden können. Außerdem lernen die Teilnehmenden, Brandgefahren frühzeitig zu erkennen und zu melden, wodurch Risiken reduziert werden und Sicherheit im Betrieb steigt.
Ausbildung der Brandschutzhelfer nach DGUV Information 205-023 und ASR A2.2
Unsere Ausbildung orientiert sich an den Vorgaben der DGUV Information 205-023 sowie der ASR A2.2, wobei Theorie und Praxis kombiniert werden. Dadurch können Brandschutzhelfer im Ernstfall ruhig und richtig handeln, sodass Schäden begrenzt und Menschen geschützt werden. Gleichzeitig ist die Ausbildung rechtssicher aufgebaut und auf Ihren Betrieb abgestimmt, sodass sowohl gesetzliche Anforderungen erfüllt als auch praktische Abläufe verbessert werden.
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Erhöhen Sie mit unserer Brandschutzhelferschulung die Sicherheit in Ihrem Unternehmen und erfüllen Sie gleichzeitig Ihre Pflichten als Arbeitgeber, indem Sie auf eine fundierte Ausbildung setzen. Gemeinsam entwickeln wir ein Schulungskonzept, das zu Ihrem Betrieb passt und langfristig wirkt, sodass Sicherheit und Organisation dauerhaft gewährleistet sind.
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