Feuerwehrplan

Feuerwehrplan nach DIN 14095: Inhalte und grafische Anforderungen

Feuerwehrpläne dienen den Einsatzkräften der Feuerwehr zur Einsatzvorbereitung und Einsatzdurchführung. Sie sind ein wichtiges Element des organisatorischen Brandschutzes, erfüllen ihren Zweck aber nur, wenn Brandschutzverantwortliche sie richtig erstellen und immer auf dem aktuellen Stand halten. Die Norm DIN 14095 stellt folgende Anforderungen an die Erstellung von Feuerwehrplänen für bauliche Anlagen.
Inhalte der einzelnen Teile von Feuerwehrplänen
Die DIN 14095 „Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen“ enthält genaue Anforderungen über die Inhalte, die farbliche und grafische Gestaltung der einzelnen Pläne sowie über den Umfang des textlichen Erläuterungsberichts. Wird ein Feuerwehrplan gefordert, ist der Betreiber einer baulichen Anlage verpflichtet, diesen zu erstellen und an die zuständige(n) Feuerwehr(en) zu übermitteln. Ergeben sich Änderungen am Gebäude ist der Feuerwehrplan zügig zu aktualisieren und an die Einsatzkräfte weiterzuleiten.
Grundsätzlich besteht ein Feuerwehrplan aus mehreren Teilen:

1. Allgemeine Objektinformationen
Dieser Teil des Feuerwehrplans muss allgemeine Informationen zum Gebäude wiedergeben. Dies sind insbesondere:
• Objektbezeichnung, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefonnummern
• Inhaltsverzeichnis
• Planstand und Aktualisierungsverzeichnis
• Art der Nutzung
• evtl. Zusatzangaben zu betrieblichen Besonderheiten

2. Übersichtsplan
Im Übersichtsplan muss der Einsatzleiter der Feuerwehr folgende Informationen herauslesen können:
• Lage der Gebäude sowie Anlagen- und Lagerflächen auf dem Grundstück
• interne Bezeichnungen für einzelne Betriebsteile
• angrenzende Straßen mit Namen
• räumliche Beziehung zur Nachbarschaft
• Anbindung an öffentliche Verkehrsflächen
• Anzahl der Geschosse oberhalb und ggf. auch unterhalb der Erdgleiche
• Aufstell- und Bewegungsflächen für die Feuerwehr nach DIN 14090
• vorhandene Löschwasserentnahmemöglichkeiten sowie deren Leistungs- und Fassungsvermögen
• Hauptschieber für Gas, Wasser und Strom
• Angaben zu freiliegenden Rohrleitungen, Rohrbrücken oder elektrischen Freileitungen
• Transformatoren oder Übergabestationen auf dem Gelände
• Angaben zu ggf. vorhandenen nicht befahrbaren Flächen auf dem Gelände
• Brandschutzwände
• Blitzleuchten zum schnellen Auffinden der Brandmeldezentrale
• Löschwasserrückhaltebecken
• Sammelstelle(n)
• Bereiche mit besonderen Gefahren

3. Geschosspläne
Für jedes einzelne Geschoss ist ein gesonderter Geschossplan mit folgenden Angaben vorzuhalten:
• Bezeichnung der einzelnen Geschosse
• Raumnutzung der einzelnen Räume
• Brandwände und sonstige raumabschließende Wände
• Brandschutztüren und -tore
• Öffnungen ohne Feuerschutzabschlüsse in Decken und Wänden
• einzelne Raumzugänge und -ausgänge
• Treppenräume mit Bezeichnung sowie Laufrichtung der Treppe
• ggf. Angriffs- und Rettungswege
• Aufzüge bzw. Förderanlagen sowie ggf. Feuerwehraufzüge
• ggf. nicht begehbare Flächen
• Bedienstellen für brandschutz- bzw. betriebstechnische Anlagen
• Steigleitungen
• ortsfeste bzw. teilbewegliche Löschanlagen
• Räume, in denen bestimmte Löschmittel nicht angewendet werden dürfen
• Lagerung von Druckgasbehältern bzw. sonstigen Druckbehältern, einschließlich der vorhandenen Mengen
• Lagerung gefährlicher Stoffe, einschließlich der vorhandenen Mengen
• Räume für die Haustechnik, einschließlich der Absperrmöglichkeiten

4. Sonderpläne
Je nach Örtlichkeit kann es erforderlich sein, Sonderpläne zum besseren Verständnis zu erstellen. Sonderpläne können gemäß DIN 14095 folgende sein:
• Umgebungspläne (für den Fall, dass aus Platzgründen die Informationsmöglichkeiten im Übersichtsplan nicht ausreichen)
• Detailpläne (für den Fall, dass Betriebsbereiche stark untergliedert sind und/oder besondere Gefahrenpunkte bestehen, die sich im Geschossplan nicht darstellen lassen)
• Abwasserpläne (für den Fall, dass baurechtlich eine Löschwasserrückhaltung gefordert wurde)

Brandschutz Ost Erstellung Feuerwehrplan nach DIN 14095

Erstellung von Feuerwehrplänen nach DIN 14095

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