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Brandschutzunterweisung mit Experimenten in einer Jugendfeuerwehr

Gesetzlicher Hintergrund der Brandschutzunterweisung und des Feuerlöschtrainings

Arbeitgeber sind in Deutschland verpflichtet, ihre Beschäftigten regelmäßig im Brandschutz zu unterweisen und außerdem im Umgang mit Feuerlöschern zu schulen. Dadurch wird erreicht, dass Beschäftigte nicht nur theoretisches Wissen haben, sondern auch praktisch vorbereitet sind.

Die wichtigste Grundlage bildet § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), und darin ist eindeutig geregelt, dass Arbeitgeber Maßnahmen zur Ersten Hilfe, zur Brandbekämpfung sowie zur Evakuierung treffen müssen. Außerdem müssen sie eine ausreichende Zahl an Beschäftigten benennen, die als Brandschutzhelfer handeln können und dadurch für Sicherheit sorgen.

Diese Vorgaben werden durch weitere Vorschriften ergänzt und konkretisiert, sodass für Arbeitgeber klare Regeln bestehen:

Wichtig für Unternehmen

Eine Brandschutzunterweisung ist mindestens einmal jährlich vorgeschrieben, und sie muss dokumentiert werden. Neue Mitarbeiter sind außerdem direkt bei Arbeitsbeginn zu unterweisen, damit sie sofort sicher handeln können.

Ein praktisches Feuerlöschtraining ist ebenfalls erforderlich, sodass Beschäftigte nicht nur Theorie kennen, sondern auch den praktischen Einsatz üben. Dadurch entsteht Handlungssicherheit, und genau diese Sicherheit kann im Ernstfall entscheidend sein.

Die DGUV Information 205-023 schreibt vor, dass mindestens 5 % der anwesenden Beschäftigten als Brandschutzhelfer ausgebildet werden müssen. Bei erhöhter Brandgefahr, hoher Fluktuation oder besonderen Risiken ist durch eine Gefährdungsbeurteilung festzustellen, ob mehr Brandschutzhelfer notwendig sind.

Wir unterstützen Sie gern bei der Ausbildung Ihrer Brandschutzhelfer – praxisnah, rechtssicher und immer auf die besonderen Anforderungen Ihres Unternehmens abgestimmt. So erfüllen Sie zuverlässig alle gesetzlichen Vorgaben, und gleichzeitig sorgen Sie dafür, dass Ihre Mitarbeiter im Ernstfall richtig handeln.

Durch die regelmäßige, mindestens einmal jährliche Brandschutzunterweisung sowie das praktische Feuerlöschtraining erfüllen Arbeitgeber ihre Pflichten. Außerdem erhöhen sie die Sicherheit im Betrieb, sodass Mitarbeiter, Patienten und Bewohner zuverlässig geschützt sind und Schäden deutlich verringert werden.