Wir erstellen Evakuierungskonzepte für Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Schulen, Veranstaltungsstätten usw.
Evakuierungskonzepte für Pflegeeinrichtungen, Krankenhäuser, Behinderteneinrichtungen und Schulen
Die Anforderungen an den baulichen und den vorbeugenden Brandschutz in Pflegeeinrichtungen sind besonders hoch, und sie stellen eine große Herausforderung dar.
Pflegebedürftige Personen können ein Gebäude im Brandfall oft nicht schnell und geordnet verlassen. Deshalb gelingt eine vollständige Evakuierung in vielen Fällen nicht in einer kurzen Zeit.
Um die Sicherheit dennoch zu gewährleisten, entwickeln Einrichtungen klare Evakuierungskonzepte, prüfen sie regelmäßig und führen sie aktiv im Alltag ein. Eine wirksame Möglichkeit stellt die Brandschutzhelferausbildung dar. Mitarbeiter lernen dort praxisnah die Abläufe, und sie üben, das Evakuierungskonzept anzuwenden. So verstehen alle Beteiligten die Vorgaben besser und trainieren den Ernstfall.
Zum Personenschutz gehören nicht nur organisatorische Maßnahmen, sondern auch Hilfsmittel. Deshalb sollten unter jeder Matratze Evakuierungsmatten vorhanden sein. Außerdem benötigen Einrichtungen ausreichend Evakuierungsstühle, sodass Mitarbeiter pflegebedürftige Personen im Notfall sicher bewegen können. Anschließend übernehmen die Einsatzkräfte der Feuerwehr die weitere Evakuierung aus gefährdeten Bereichen.
Ein gut ausgearbeitetes Evakuierungskonzept, kombiniert mit praxisnaher Brandschutzhelferausbildung, erhöht die Sicherheit erheblich. Bewohner, Mitarbeiter und Einsatzkräfte bleiben dadurch bestmöglich geschützt und können im Ernstfall gemeinsam handeln.
Gesetzliche Vorgaben für Evakuierungskonzepte in Pflegeeinrichtungen
Die Anforderungen an Evakuierungskonzepte in Pflegeeinrichtungen beruhen auf Gesetzen, Verordnungen, technischen Regeln und Vorgaben der Versicherer.
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Grundgesetz (Art. 2 Abs. 2): Jeder Mensch hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Pflegeeinrichtungen müssen dieses Grundrecht beachten und Bewohner durch wirksame Evakuierungsmaßnahmen schützen.
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Landesbauordnungen (LBO): Einrichtungen erfüllen bauliche Brandschutzauflagen und legen geprüfte Evakuierungskonzepte bei Behörden vor. Diese Konzepte sichern die Genehmigung und den Betrieb.
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Heimgesetz / Landesheimgesetze: Betreiber setzen organisatorische Brandschutzmaßnahmen um. Sie sorgen außerdem dafür, dass Evakuierungsmaßnahmen funktionieren und Bewohner im Notfall geschützt sind.
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Forderungen der Versicherer: Versicherungen verlangen nachweisbare Evakuierungskonzepte, und sie knüpfen den vollen Versicherungsschutz häufig direkt an diesen Nachweis.
Zusätzlich enthalten viele Brandschutzkonzepte oder Brandschutzgutachten weitere Vorgaben. Planer, Gutachter und Behörden fordern dort meist ausdrücklich, dass Einrichtungen ein vollständiges Evakuierungskonzept vorhalten, regelmäßig aktualisieren und in die Praxis einbinden.