
Ein Flucht- und Rettungsplan dient der vereinfachten Vermittlung von Informationen über relevante Flucht- und Rettungswege, die Evakuierung und Brandbekämpfungseinrichtungen in öffentlichen oder gewerblichen Gebäuden sowie in festgelegten baulichen Anlagen.
Für kleine und mittelgroße Gebäude erstellen wir Flucht- und Rettungspläne, sowie Etagenpläne.
Voraussetzung zur Erstellung von Flucht- und Rettungspläne ist ein aussagekräftiger Grundriss.
Gern erstellen wir Ihnen ein Angebot
Wer fordert einen Flucht- und Rettungsplan? Muss in jedem Fall ein Flucht- und Rettungsplan vorgehalten werden?
Gemäß § 4 Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV hat der Arbeitgeber für die Arbeitsstätte einen Flucht- und Rettungsplan aufzustellen, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Nutzung der Arbeitsstätte dies erfordern. Diese eher allgemein gehaltenen Anforderungen werden mit der Technischen Regel für Arbeitsstätten - ASR A2.3 "Fluchtwege, Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan" konkretisiert.
Wir erstellen Ihren Flucht- und Rettungsplan für kleine und mittlere Gebäude/Betrieb an.

Feuerwehrpläne
Format DIN A3, nach DIN 7010, nach DIN 14095, Anfertigung der Grundrisszeichnungen nach DIN, entsprechend vorliegender aussagefähiger Grundrisse- und Lagepläne
…. Geben der Feuerwehr einen Überblick über das betreffende Gelände und den darauf befindlichen
Gebäuden.
…. Befinden sich im Laufkartenschrank der Brandmeldeanlage in der BMZ
Flucht- und Rettungspläne
Format DIN A3, nach DIN 7010, nach DIN ISO 23601-12/2010, nach Arbeitsstättenrichtlinie ASR A1.3-02/13, nach BauO Berlin -09.2005 /07.2011, Anfertigung der Grundrisszeichnungen nach DIN
Hygieneplan / Plan zur Wegführung
