Ausbildung der Brandschutzhelfer & Evakuierungshelfer DGUV I 205-023

Ausbildung der Brandschutzhelfer nach DGUV I205-023 in Unternehmen

Wie steht es um den Brandschutz in Ihrem Unternehmen?

Haben Sie genügend Brandschutzhelfer unter Ihren Mitarbeiter ausgebildet, so wie die ASR A2.2 es fordert?

Wir unterstützen Sie sehr gern in allen Fragen zum Thema Brandschutz und bilde Ihre Mitarbeiter zu Brandschutzhelfern aus. Informieren Sie sich über unsere Leistungen.

Wir bilden Brandschutzhelfer im Bereich Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen aus.

Inhalte unserer Brandschutzschulung

  • Vorbeugender und abwehrender Brandschutz 2-3 UE
  • Grundzüge des Brandschutzes
  • Betriebliche Brandschutzorganisation
  • Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
  • Gefahren durch Brände; Wann ist das Löschen eines Klein-und Entstehungsbrandes möglich?
  • Räumen / Evakuieren von Mitarbeitern; Gästen; Besuchern DGUV I205-033
  • Aktuelle Brandereignisse in der Wirtschaft
  • Möglichkeiten der Brandvermeidung
  • Erfahrungsberichte eines aktiven Hauptbrandmeisters der Berliner Feuerwehr
  • Verhalten im Brandfall

Feuerlöschtraining (Praxis) 1 UE

  • Vorführung verschiedener Löschmittel (Demonstration)
  • Löschtaktik
  • Handhabung der vorhandenen Löschgeräte (Erklärung)
  • Praktische Übung mit Übungsfeuerlöschern am Gasbetriebenen Feuerlöschtrainer (Heißausbildung)

Gern beantworten wir die Fragen Ihrer Mitarbeiter zu vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz, oder führen eine kurze Brandschutzbegehung durch.

Deshalb variiert auch die Ausbildungszeit.

Gesamt-Unterrichtszeit 4 – 5UE á 45min, ca. 3-4 Zeitstunden.

Nach Durchführung des Kurses erhalten alle Teilnehmer ein Zertifikat mit dem Abschluss „Brandschutzhelfer nach DGUV I 205-023 & Evakuierungshelfer“

Das Feuerlöschtraining führen wir mit einem gasbetriebenen Feuerlöschertrainer durch, also echte, aber umweltfreundliche Flammen. Bitte halten Sie eine Übungsfläche von ca. 8x8m bereit, sorgen Sie dafür, dass Ihre Mitarbeiter entsprechend gekleidet sind.

In Firmen in denen ortsfeste Löschanlagen wie Wandhydranten vorgehalten werden, müssen alle Mitarbeiter mit diesen Geräten vertraut gemacht werden. Dies schreibt das Arbeitsschutzgesetz vor und fordert die Berufsgenossenschaft.

Gern erstellen wir ein für Ihr Unternehmen angepasstes Angebot.

Für größere Unternehmen und bei regelmäßiger Durchführung ist auch ein Rahmenvertrag über einen längeren Zeitraum möglich.

Wir sind mit der Ausbildung zum Brandschutzhelfer & Evakuierungshelfer in ganz Deutschland für Sie unterwegs.

Durch die Teilnahme an unseren Lehrgängen zum Brandschutzhelfer kommen Sie Ihrer Unternehmerverpflichtung aus dem § 10 des Arbeitsschutzgesetzes nach und erfüllen die Vorgaben der ASR A2.2 in Bezug auf normale und auf erhöhte Brandgefährdung.

Ausbildung und Unterweisung zum Brandschutzhelfer Pflicht; Warum?

Die Notwendigkeit von Brandschutzhelfern in Betrieben ergibt sich unter anderem aus diesen Rechtsgrundlagen:

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): §10 Abs.2 „Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen“

Unfallverhütungsvorschrift: „Grundsätze der Prävention“DGUV A1 § 22 Abs. 2 „Notfallmaßnahmen“

Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR): ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ Abschnitt 6.2 „Brandschutzhelfer“

Wir halten uns an die inhaltlichen Vorgaben der DGUV Information 205-023 und unsere ausgestellten Zertifikate werden von den Versicherern akzeptiert.

Unsere Ausbilder sind entsprechend den Anforderungen der DGUV 205 023 Punkt 4 „Qualifikation der Ausbilder / Fachkunde der Ausbilder“ als Fachkundige Personen mindestens vfdb/vds geprüfte Brandschutzbeauftragte, oder Führungskräfte der Feuerwehr.

Der Lehrgang / Unterweisung zum Brandschutzhelfer findet als Inhouse Schulungen in Ihrem Unternehmen statt, oder Sie kommen in unseren Schulungsraum in die Myslowitzer Straße 59 in 12621 Berlin

Ihr Dozent

Dirk Schneider

Erster Hauptbrandmeister in der Feuerwehr Berlin

Ausbilder im vorbeugenden, sowie abwehrenden Brandschutz

Externer Brandschutzbeauftragter

Zu den Aufgaben des Brandschutzhelfers zählen;

Unterstützung des Brandschutzbeauftragten

vorbeugender Brandschutz durch Kontrolle bei Arbeiten mit Feuer oder Hitze

Brandbekämpfung bei Entstehungsbränden

Bedienung der Brandschutzeinrichtungen (Feuerlöscher, Handfeuermelder, Wandhydranten)

Einweisen der eintreffenden Feuerwehr

Wo bilden wir Brandschutzhelfer in Inhouse -Schulungen aus?

Wir kommen in Ihr Unternehmen!!!

Brandschutz Ost Brandschutzhelferausbildung nach DGUV I 205-023 und Brandschutzunterweisung mit Feuerlöschtraining

Brandschutzhelferausbildung in Berlin

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