Nächster Lehrgang zum Brandschutzbeauftragten
Leider können wir noch keinen genauen Termin für die nächste Brandschutzbeauftragten-Ausbildung bekannt geben da der Verlauf der Corona-Pandemie noch nicht absehbar ist.
Grob planen wir einen Kurs ende 2021, sollte sich abzeichnen das es im zweiten Quartal keine Kontaktbeschränkungen mehr gibt, zumindest nicht mehr für kleinere Gruppen innerhalb von Gebäuden.
Ansonsten werden wir spätestens 2022 mit dem nächsten Lehrgang zum Brandschutzbeauftragten starten.
Bis dahin bleiben Sie Gesund, wir freuen uns auf Ihr Interesse.
Was ist ein Brandschutzbeauftragter?
Genießen Sie die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten in unserem Schulungsraum bei Kaffee, alkoholfreien Getränken in angenehmer Atmosphäre.
Ein Brandschutzbeauftragter ist eine vom Arbeitgeber schriftlich beauftragte und speziell ausgebildete Person, die in einem Unternehmen den betrieblichen Brandschutz wahrnimmt.
Der Schwerpunkt der Tätigkeit liegt dabei beim vorbeugenden Brandschutz.
Je nach gesetzlichen Voraussetzungen, die in den einzelnen Staaten verschieden sind, können diese Unternehmerpflichten/Aufgaben, durch Bestellung eines eigens ausgebildeten Mitarbeiters oder auch durch einen extern bestellten Brandschutzbeauftragten erfüllt werden. Auch von der Feuerversicherung des Unternehmens kann die Bestellung einer geeigneten Person bei der Festsetzung der Höhe der Prämie berücksichtigt werden.
Die Aufgaben des Brandschutzbeauftragten erstrecken sich von regelmäßigen Brandschutzbegehungen über das Erstellen und überarbeiten der Brandschutzordnung bis hin zum prüfen der Flucht- und Rettungsplänen.
Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten nach den Inhalten gemäß der Richtlinie vfdb 12-09-01: 2014-08, DGUV Information 205-003 – „Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten“ (Ausgabe: November 2014)
Der Gesetzgeber
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Muster-Richtlinie über den Bau und Betrieb von Hochhäusern (MHHR 2012- 02)
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§ 26 Abs. 2 der Muster-Verkaufsstätten-Verordnung (MVkVO 2014-07) Verkaufsstätten mit einer Fläche von insgesamt mehr als 2.000 m²
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Muster-Industriebau-Richtlinie (MIndBauRL 2014-07)„Der Betreiber eines Industriebaus mit einer Summe der Grundflächen der Geschosse aller Brandabschnitte bzw. aller Brandbekämpfungsabschnittsflächen von insgesamt mehr als 5.000 m² hat einen geeigneten Brandschutzbeauftragten zu bestellen (MIndBauRL: 5.14.3)
Landesgesetze z.B. Berlin
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Abschnitt 1 - Verkaufsstätten Verordnung über den Betrieb von baulichen Anlagen (Betriebs-Verordnung - BetrVO) - § 9 "Verantwortliche Personen"
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Abschnitt 6 - Industriebauten - § 48 Verantwortliche Personen, Pflichten der Betreiber (1) "Die Betreiberin oder der Betreiber eines Industriebaus mit einer Summe der Geschossflächen von insgesamt mehr als 5 000 m² hat eine Brandschutzbeauftragte oder einen Brandschutzbeauftragten zu bestellen."
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Teil V Ordnungswidrigkeiten, Inkrafttreten, Außerkrafttreten- § 50 Ordnungswidrigkeiten- "als Betreiberin oder Betreiber entgegen § 9 - 2. keine Brandschutzbeauftragte oder keinen Brandschutzbeauftragten oder die Selbsthilfekräfte für den Brandschutz nicht oder nicht in der erforderlichen Anzahl bestellt" Weiter auch 31.; 36.;
Privatrechtlich
Der Versicherer kann einen Brandschutzbeauftragten fordern.In der Wirtschaft können für Kooperationen, oder Vertragsabschlüsse eine Ausfallvorsorge gefordert werden.
Gern können Sie sich hier anmelden
Inhalte gemäß der Richtlinie vfdb 12-09-01: 2014-08, DGUV Information 205-003 und vds 311
Modul 1
Kurstag 1
- Top 1 Rechtliche Grundlagen 4 UE*)
- Top 2 Brandlehre 3 UE
- Top 3 Handbetätigte Geräte zur Brandbekämpfung 2 UE
Kurstag 2
- Top 4 Brand- und Explosionsgefahren 7 UE
Kurstag 3
- Top 5 Baulicher Brandschutz 8 UE*)
Kurstag 4
- Top 6 Anlagentechnischer Brandschutz 8 UE*)
*)= Pflichtthemen für aktive Feuerwehrangehörige mit erfolgreich abgeschlossener Ausbildung zum Zugführer gemäß Feuerwehr-Dienstvorschrift 2 oder nach jeweiligem Landesrecht gleichwertigen Lehrgängen
Teilnehmerinnen oder Teilnehmer an der Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten sollen mindestens eine abgeschlossene Berufsausbildung besitzen.
=*) Zur verkürzten Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten gemäß Kapitel 5 dieser DGUV Information sind qualifiziert:
- aktive Feuerwehrangehörige mit erfolgreich abgeschlossener Ausbildung zum Zugführer gemäß Feuerwehr-Dienstvorschrift 2 oder nach jeweiligem Landesrecht gleichwertigen Lehrgängen
- Personen mit einer abgeschlossenen Ausbildung mit mindestens 140 Lehreinheiten zum Brandschutztechniker
Ihre Dozenten
Herr Alexander Vondersahl
M.Sc. Sicherheit & Gefahrenabwehr (Brandschutz)
Herr Dirk Schneider
Externer Brandschutzbeauftragter
Erster Hauptbrandmeister Berliner Feuerwehr
Herr Michael Thunert
Fachkraft für Arbeitssicherheit und Brandschutzbeauftragter
Inhalte gemäß der Richtlinie vfdb 12-09-01: 2014-08, DGUV Information 205-003 und vds 311
Modul 2
Kurstag 1
- Top 7 Organisatorischer Brandschutz 8/16 UE *)
Kurstag 2
- Top 7 Organisatorischer Brandschutz 16/16 UE *)
Kurstag 3
- Top 7 Brandmanagement 8 UE *)
Kurstag 4
- Top 8 Behörden, Feuerwehren, Versicherer 4UE *)
- Top 9 Abschlussprüfung 4UE*)
*)= Pflichtthemen für aktive Feuerwehrangehörige mit erfolgreich abgeschlossener Ausbildung zum Zugführer gemäß Feuerwehr-Dienstvorschrift 2 oder nach jeweiligem Landesrecht gleichwertigen Lehrgängen
Teilnehmerinnen oder Teilnehmer an der Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten sollen mindestens eine abgeschlossene Berufsausbildung besitzen.
=*) Zur verkürzten Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten gemäß Kapitel 5 dieser DGUV Information sind qualifiziert:
- aktive Feuerwehrangehörige mit erfolgreich abgeschlossener Ausbildung zum Zugführer gemäß Feuerwehr-Dienstvorschrift 2 oder nach jeweiligem Landesrecht gleichwertigen Lehrgängen
- Personen mit einer abgeschlossenen Ausbildung mit mindestens 140 Lehreinheiten zum Brandschutztechniker
Ihre Dozenten
Herr Alexander Vondersahl
M.Sc. Sicherheit & Gefahrenabwehr (Brandschutz)
Herr Dirk Schneider
Externer Brandschutzbeauftragter
Erster Hauptbrandmeister Berliner Feuerwehr
Herr Michael Thunert
Fachkraft für Arbeitssicherheit und Brandschutzbeauftragter