AUSBILDUNG DER BRANDSCHUTZHELFER NACH DGUV I205-023 IN UNTERNEHMEN
🔥 Rechtliche Grundlagen für Brandschutzhelfer in Betrieben 🔥
Die Verpflichtung zur Ausbildung von Brandschutzhelfern ergibt sich aus mehreren gesetzlichen Vorschriften und Arbeitsschutzbestimmungen:
📜 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) § 10 Abs. 2
➡️ Regelung zu Erster Hilfe und sonstigen Notfallmaßnahmen – Arbeitgeber müssen eine ausreichende Anzahl geschulter Mitarbeiter bereitstellen.
⚖️ Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 1 („Grundsätze der Prävention“) § 22 Abs. 2
➡️ Unternehmen sind verpflichtet, geeignete Maßnahmen für den Notfall- und Brandschutz zu treffen.
🏢 Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR A2.2) Abschnitt 6.2
➡️ Maßnahmen gegen Brände – Arbeitgeber müssen Brandschutzhelfer benennen und ausbilden, um eine schnelle und effektive Brandbekämpfung zu gewährleisten.
Diese Vorschriften stellen sicher, dass Betriebe ausreichend auf Brände vorbereitet sind und im Ernstfall Mitarbeiter, Sachwerte und Betriebsabläufe geschützt werden.
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Vor meiner Selbstständigkeit im Bereich Brandschutz war ich 12 Jahre in der Altenpflege tätig. In dieser Zeit habe ich wertvolle Kenntnisse über den Brandschutz in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern gesammelt.
Als aktive Einsatzkraft der Berliner Feuerwehr kenne ich zudem die Anforderungen der Feuerwehr an den vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz in solchen Einrichtungen.
🚨 Besondere Herausforderungen im Brandschutz für Krankenhäuser & Pflegeheime
Der Brandschutz in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen hat eine besondere Bedeutung, da viele Bewohner und Patienten auf fremde Hilfe angewiesen sind.
Daher umfasst dieser Lehrgang neben den allgemeinen Inhalten der DGUV I 205-023 auch folgende spezielle Themen:
🔴 Sicheres In-Sicherheit-Bringen immobiler Personen
🔴 Richtiges Verhalten des Pflegepersonals im Brandfall
🔴 Gefahren bei der Personenrettung aus einem Brandraum – oft handelt es sich um das Zimmer eines Bewohners
🔴 Hilfsmittel zur Evakuierung von Krankenhäusern & Pflegeeinrichtungen
🔴 Pflichten der Betreiber – gesetzliche Vorgaben zur Evakuierung und Brandschutzmaßnahmen
🔴 Erstellung und Umsetzung eines Evakuierungskonzeptes
🔴 Notwendige Hilfsmittel zur Evakuierung – z. B. Evakuierungsunterlagen unter den Matratzen
Durch diese spezielle Schulung werden Mitarbeiter optimal auf den Ernstfall vorbereitet, sodass sie schnell und sicher handeln können.
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Brandschutzhelfer
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Erforderliche anwesende Brandschutzhelfer: -
Bei weniger als 5 Brandschutzhelfern ist die Teilnahme an einem Kurs in unserem Schulungsraum möglich, so sparen Sie Lehrgangskosten. Hier anmelden