Erstellen und überarbeiten der Brandschutzordnungen nach DIN 14096 in den Teilen A; B; C

Keine Erstellung mittels Generators

Gesetzlicher Hintergrund

Die Notwendigkeit der Erstellung einer Brandschutzordnung ist in verschiedenen Gesetzen festgelegt

Die Muster-Richtlinie über den baulichen Brandschutz im Industriebau Muster (Industriebaurichtlinie – MIndBauRL) fordert in 5.14.4 das der Betreiber eines Industriebaus im Einvernehmen mit der für den Brandschutz zuständigen Dienststelle in Abhängigkeit von der Art oder Nutzung des Betriebes, stets jedoch bei Industriebauten mit einer Summe der Grundflächen der Geschosse aller Brandabschnitte bzw. aller Brandbekämpfungsabschnittsflächen von insgesamt mehr als 2.000 m², eine Brandschutzordnung aufzustellen hat.

Musterverordnung über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten (Muster-Versammlungsstättenverordnung – MVStättVO) § 42 Brandschutzordnung, Räumungskonzept, Feuerwehrpläne „Der Betreiber oder ein von ihm Beauftragter hat im Einvernehmen mit der Brandschutzdienststelle eine Brandschutzordnung und gegebenenfalls ein Räumungskonzept aufzustellen……“

die Betriebsverordnung Berlin fordert im § 36 „Brandschutzordnung, Räumungskonzept, Feuerwehrpläne“ das Erstellen einer Brandschutzordnung

Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Sächsischen Bauordnung (VwVSächsBO) Punkt 11.3. a)

Muster-Richtlinie über bauaufsichtliche Anforderungen an Schulen (Muster-Schulbau-Richtlinie – MSchulbauR) im Punkt 11 „Der Betreiber der Schule muss im Einvernehmen mit der für den Brandschutz zuständigen Dienststelle Feuerwehrpläne und eine Brandschutzordnung anfertigen und der örtlichen Feuerwehr zur Verfügung stellen.“

Unsere Leistungen

Wir erstellen die Brandschutzordnung nach DIN 14096 in den Teilen A; B; C

WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner